© Donauschwäbische Arbeitsgemeinschaft in Österreich (DAG), A-1030 Wien. Alle Rechte vorbehalten. Impressum I Datenschutzerklärung

Haus der Heimat, Wien

Donauschwäbische Arbeitsgemeinschaft in Österreich (DAG)

Pressedienst der Donauschwäbischen Arbeitsgemeinschaft (DAG)

Diese Aussendung als PDF herunterladen.



Rückfragehinweis: VLÖ, Haus der Heimat, Ing. Norbert Kapeller, Steingasse 25, A-1030 Wien
T: +43/(0)1/7185905; M: +43/(0)664/3520305; E: norbert.kapeller@vloe.at



PA2012-15, 31.08.2012

VLÖ: Informationsveranstaltung der Donauschwäbischen Arbeitsgemeinschaft (DAG) und des Schwabenvereins Wien zur Frage der serbischen Restitutions- und Rehabilitationsgesetzgebung am Dienstag, den 28.8.2012, im Haus der Heimat - Wien


Vertreter des Außenministeriums und Rechtsanwälte referierten über Sachfragen zur serbischen Restitutions- und Rehabilitationsgesetzgebung


Auf Einladung der DAG und des Schwabenvereins Wien informierten die serbischen Rechtsanwaltskanzleien Veber und Gavanski aus Neusatz (Novi Sad) am Dienstag, den 28. August, im Rahmen einer Veranstaltung im Haus der Heimat in Wien vor etwa 150 interessierten Donauschwaben über die Rahmenbedingungen der Rehabilitations- und Restitutionsgesetzgebung und über die Möglichkeiten der Antragstellung.


Der Bundesvorsitzende, DI Rudolf Reimann, freute sich, sowohl Gesandten Dr. Georg Woutsas vom Außenministerium (BMeiA) als auch Dr. Milan Veber, Rechtsanwalt der gleichnamigen Kanzlei aus Neusatz und donauschwäbischer Abstammung, sowie Rechtsanwalt Dr. Gavanski im Haus der Heimat begrüßen zu dürfen.


Einer umfangreichen rechtlichen Erläuterung durch die serbischen Anwälte und des Vertreters des Außenministeriums folgte eine emotionale aber sachliche Diskussion zu den Themen Rehabilitation und Restitution.


Das Außenministerium bot einerseits Hilfestellung hinsichtlich dieser Fragen an, andererseits wurde ersucht, über etwaige Anträge und deren Status dem Ministerium und der DAG Bericht zu erstatten, um eine Übersicht über Umfang und Art der Restitution durch Serbien zu erhalten. Weiters wurde darauf verwiesen, dass jedenfalls die Reziprozität gegeben ist.


Sollte es erforderlich sein, kann das Finanzministerium (BMF, Abt I/4 – Mag. Ingrid Oberleitner) individuell eine Bestätigung ausstellen, dass seitens Österreich keine Entschädigung an Heimatvertriebene erfolgt ist.


Es wurde mit den Anwaltskanzleien vereinbart, dass im Haus der Heimat weitere individuelle Informationstage abgehalten werden. Die Anwaltskanzleien werden dabei Beratungen durchführen, wofür ein Entgelt in Höhe von € 100,-- zu entrichten sein wird. Dieser Betrag wird bei Beauftragung der Anwälte auf das Honorar der Anwälte von € 500,-- gutgeschrieben.


Anmeldungen können im Sekretariat des VLÖ bei Frau Ulrike Schlögl unter der Telefonnummer 01/7185905 getätigt werden. Es werden sodann mit den Anwälten Termine vereinbart, über welche die angemeldeten Donauschwaben informiert werden.


Abschließend wurde noch mit dem Vertreter des Außenministeriums vereinbart, dass Bundesvorsitzender DI Rudolf Reimann das Angebot der Agentur für Restitutionsangelegenheiten in Serbien zu einer Aussprache allgemeiner Natur wahrnehmen wird, um strittige Auslegungsfragen zu klären.


„Die DAG und der Schwabenverein freuen sich, dass ihre stets sachliche aber auch unnachgiebige Kritik und beharrliche Arbeit  für die entrechteten Donauschwaben Früchte trägt. Diese Informationsveranstaltung soll als weiteres Beispiel dafür dienen, mit welch großem Engagement sich die DAG für die Anliegen der donauschwäbischen Landsleute einsetzt“, schloss Bundesvorsitzender DI Rudolf Reimann.


Kontaktmöglichkeiten zu den serbischen Rechtsanwaltskanzleien:


Rechtsanwalt Dr. Milan Veber: advveber@eunet.rs; 00381-21-661-4921

Rechtsanwalt Dr. Branislav Gavanski: gavanski@eunet.rs; 00381-21-442-911