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Haus der Heimat, Wien

Donauschwäbische Arbeitsgemeinschaft in Österreich (DAG)

Resolution der Donauschwäbischen Arbeitsgemeinschaft vom 20. Feb. 1965

Die DAG verfolgt die immer langsamer werdenden Auszahlungen der Entschädigungen nach dem Bad Kreuznacher Abkommen mit großer Sorge. Dieses Abkommen, das zwar nur einen Bruchteil unserer Gesamtforderungen erfüllt, ist aber ein wichtiger Meilenstein auf dem Wege unserer Gleichberechtigung mit den, nach dem Krieg in Deutschland ansässig gewordenen Landsleuten, denn es verankert den Rechtsgrundsatz, dass die BRD auch für die in Österreich ansässig gewordenen ehem. Volksdeutschen überhaupt zu zahlen mitverpflichtet ist. Unsere nächste Aufgabe im Zusammenhang mit der Durchführung des Bad Kreuznacher Abkommens muss sein: Die baldmögliche Abwicklung dieses Abkommens durchzusetzen, dabei nicht nur die derzeit von den Finanzbehörden aufgestellten, im Gesetz vielfach gar nicht vorhandenen Hindernisse zu beseitigen, sondern durch eine Novellierung des UVEG für eine bessere Durchführung zu wirken (...) Ferner müssen wir uns rechtzeitig in die in der BRD anlaufenden Verhandlungen über das Entschädigungsabschluss-Gesetz einschalten, um zu verhindern, dass die in Österreich lebenden Volksdeutschen hierbei übergangen werden.


Es wird notwendig sein, die österr. Regierung zu ersuchen, unsere Interessen in Bonn entsprechend zu vertreten. Darüber hinaus ist ein Kontakt mit den Bund der Vertriebenen in Deutschland in dieser Frage sehr erwünscht. Bezüglich der Vermögensverhandlungen mit Rumänien und Ungarn mussten wir mit Bedauern feststellen, dass sich diese Staaten nach wie vor weigern, ihre widerrechtlich enteigneten gewesenen Staatsbürger zu entschädigen. Da Österreich anscheinend keine Möglichkeit besitzt, hiergegen etwas zu tun, muss unsere Aktivität um so mehr auf die Entschädigung durch Deutschland gerichtet werden. Die BRD betrachtet sich als Rechtsnachfolgerin des III. Reiches – durch dessen Politik wir in unsere heutige Lage gebracht wurden -, es ist daher nur recht und billig, wenn wir von dieser BRD die, wenigstens materielle, Entschädigung für unsere unverschuldeten Verluste verlangen. Die BRD hat die Möglichkeit, später einmal im Rahmen eines künftigen Friedensvertrages die an uns geleisteten Zahlungen auf [ein] Reparationskonto aufzurechnen; unsere Landsleute sind aber nicht in der Lage, so lange zu warten. Aber auch die von uns stets zu fordernde Gleichstellung mit den Landsleuten in Deutschland begründet unsere Forderung nach einem Lastenausgleich für die in Österreich lebenden ehemaligenVolksdeutschen.


Unsere Tätigkeit in der nächsten Zeit wird sich daher auf folgende Fragen konzentrieren müssen:


  1. Beseitigung der Härten bei Durchführung des Bad Kreuznacher Abkommens.


  1. Darüber hinaus Verbesserung der Leistungen desselben durch eine entsprechende Novellierung.


  1. Aufnahme von Verhandlungen um bei dem deutschen Entschädigungsgesetz nicht nur übergangen zu werden, sondern vielmehr durch entsprechende Aktivität der österreichischen Außenpolitik für die von den Vertreiberstaaten nicht erreichbaren Entschädigungszahlungen von der BRD entschädigt zu werden.


  1. Schließlich muss auch die Frage der Versorgung unserer alten Leute – der alten Bauern durch die Einführung der Ausgleichszulagen zur LZVG-Rente und der ehemaligen Gewerbetreibenden und Kaufleute durch eine entsprechende Novellierung der heute unzureichenden sog. Wanderversicherungsvorschriften – gelöst werden.


Die Erfüllung dieser Aufgaben setzt nicht nur die intensive Mitarbeit aller Faktoren voraus, sondern verlangt auch geschlossenes und einiges Auftreten, um von den österreichischen Behörden als Vertreter der gesamten Donauschwaben entsprechend anerkannt zu werden.