Das österreichische Bundeskanzleramt legte am 25. März 1953 ein Aide Memoire „Über die Lösung des Flüchtlingsproblems“ vor, um Österreichs Bedingungen für eine Anleihe von der Weltbank zum Zweck der Ansiedlung von Flüchtlingen vorzustellen. Das zu diesem Zeitpunkt anlaufende Hilfsprogramm der Ford-Foundation konnte nur punktuell Hilfe anbieten. Österreich pochte auf eine Umsetzung der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1952, nach der das Hochkommissariat berechtigt war, Verhandlungen mit der Internationalen Bank zu führen. Und die waren, wie zuvor schon berichtet, für Österreich wenig erfolgreich verlaufen. Im Frühjahr 1954 berichtete Jaeger im Genfer Hauptquartier über die österreichische Flüchtlingspolitik und kritisierte, dass Österreich seine Anträge an die Internationale Bank nur halbherzig formuliert hatte, weshalb sie auch auf Ablehnung stießen, und man bei den zuständigen Behörden weiterhin auf eine bewusste Verzögerungstaktik setzte, weil man befürchtete, dass man sich bei den Verhandlungen zum Staatsvertrag durch „faschismusverdächtige Elemente“48 in eine schlechte Position bringen könnte.
Die Initiativen mussten daher bei den Volksdeutschen selber liegen, denen Jaeger in seinen Unterredungen in Genf ein hohes Maß an Eigenengagement zusprach, und, was vor allem Wien verlangte, von außen kommen.
Der entscheidende Schritt erfolgte im Herbst 1954 mit der Resolution Nr. 832 (IX), nach der die Errichtung eines Internationalen Flüchtlingsfonds (United Nations Refugee Fund, UNREF)
ermöglicht wurde. Aus diesem Fonds konnten jetzt der österreichischen Bundesregierung die finanziellen Mittel zur Umsetzung der längst notwendigen Integrationsprogramme zur Verfügung
gestellt werden. So erhielt Österreich etwa 1955/56 über 1,4 Millionen US-Dollar für den Wohnungsbau aus UNREF-Mitteln zugeteilt.
48 Brunhilde Scheuringer, 30 Jahre danach. Die Eingliederung der volksdeutschen Flüchtlinge und Vertriebenen in Österreich. in: Theodor Veiter (Hg.), Abhandlungen zu Flüchtlingsfragen. Bd. 8. Wien 1983. S. 180