PA2012–11; 30.03.2012
Der österreichische Botschafter in Prag, Ferdinand Trauttmansdorff, im Haus der Heimat
Hochrangige Vertreter des VLÖ erörterten gemeinsam mit dem Botschafter wichtige Themen die Sudetendeutschen betreffend
VLÖ-Bundesvorsitzender DI Rudolf Reimann und der Bundesobmann der Sudetendeutschen Landsmannschaft in Österreich (SLÖ), Gerhard Zeihsel, freuten sich am Dienstag, den 28. März 2012, den österreichischen Botschafter in Prag, Ferdinand Trauttmansdorff, im "Haus der Heimat" in Wien zu einem gemeinsamen Gedankenaustausch begrüßen zu dürfen.
DI Rudolf Reimann betonte in seinen einleitenden Worten, dass Tschechien in den Angelegenheiten der Sudetendeutschen mehr als säumig sei und Länder wie Ungarn, Rumänien, Slowenien und zuletzt nun Serbien beweisen, dass Gerechtigkeit und Aufarbeiten der jeweilig eigenen Geschichte möglich sind. Er betonte auch, dass speziell Österreich ein moralisches Recht habe, für seine nunmehrigen Staatsbürger, welche nach 1945 aus Tschechien vertrieben wurden, Rehabilitierung und Wiedergutmachung zu fordern, da Österreich vorbildhaft seine Geschichteaufgearbeitet und auch entschädigt habe.
SLÖ-Bundesobmann Gerhard Zeihsel sprach sich besonders dafür aus, dass endlich wieder über das "Dutzend schmutziger Beneš-Dekrete" - welche nur die Sudetendeutschen betreffen - wie auch über einen Teil des sogenannten Straffreistellungsgesetzes gesprochen werden muss, welche die Sudetendeutschen entrechtet haben, die Vertreibung beinhalten und den tausendfachen Mord an Greisen und Kindern und das Vergewaltigen von wehrlosen Frauen straffrei stellen.
Botschafter Trauttmansdorff betonte vor allem, dass es wichtig wäre, auf die junge Generation zu setzen, welche einen zunehmend differenzierten Zugang zur Vertreibungsgeschichte habe. Neben dem Vertreten der bekannten Positionen der österreichischen Bundesregierung, der Landesregierungen und des Parlaments gehe es darum diesen differenzierten Zugang sowohl kulturpolitisch als auch durch Wissensvermittlung entsprechend zu fördern.
Als Jurist interessiere ihn etwa ein differenzierterer Zugang zu den sogenannten Beneš-Dekreten und zum sogenannten Straffreistellungsgesetz. Zwischen den Dekreten, welche die pauschale Vertreibung und Enteignung an den Sudetendeutschen legalisierten und den Gesetzen zur Wiedererrichtung der Tschechoslowakei nach der NS-Herrschaft sei deutlicher zu unterscheiden. Auch jene Teile des Straffreistellunggesetzes, welche zur Rechtfertigung bzw. Nichtverfolgung von Verbrechen und Gräueltaten nach dem 8.5.1945 herangezogen worden seien, sei von der nachträglichen Legalisierung von Akten des Widerstandes gegen die NS-Herrschaft - wie dies auch in anderen Ländern geschah - zu unterscheiden. Abschließend vereinbarte man eine engere Zusammenarbeit und einen regelmäßigen Gedankenaustausch, um den angesprochenen österreichischen Weg weiter zu entwickeln.