PA2012–06; 12.02.2012
Reimann: Das Verfahren zur Restitution des enteigneten Vermögens in Serbien ist in Gang gekommen
Für Anträge sind ausschließlich die Formulare in serbischer Sprache zu verwenden
"Zur Durchführung der Verfahren auf Rückgabe bzw. Entschädigung von enteigneten Vermögenswerten ist die Agentur für Restitution mit Sitz in Belgrad und darüber hinaus Zweigstellen in Kragujevac, Niš und Novi Sad berufen", informiert Rudolf Reimann, Bundesvorsitzender der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ) und verweist in diesem Sinne auf die Webseite der serbischen Agentur mit dem deutschsprachigen Inhalt, wo der Aufruf zu Antragstellung veröffentlicht ist: http://www.restitucija.gov.rs/?lang=de
"Die Verordnung des serbischen Finanzministers vom 5. Dezember 2011 gibt ein detailliertes Formular für Anträge auf Rückgabe enteigneten Vermögens bzw. auf Entschädigung vor", ergänzt Reimann, der darauf hinweist, dass für gegenständliche Anträge ausschließlich die Formulare in serbischer Sprache zu verwenden und diese bei einem serbischen Postamt einzureichen sind. Die Evidenz über die eingelangten Anträge wird monatlich auf der Webseite der Agentur veröffentlicht.
"Eine Antragstellung auf Rückgabe bzw. Entschädigung ist laut Aufruf der Agentur vom 6. Februar 2012 ab 1. März 2012 und ausschließlich bei einem serbischen Postamt möglich. Die Frist zur Antragstellung endet zwei Jahre nach dem Aufruf am 6. Februar 2014", führt Reimann an.
Weder das Außenministerium noch die Österreichische Botschaft in Belgrad sind befugt, namens österreichischer Restitutions- bzw. Entschädigungswerber/innen privatrechtliche Ansprüche gegenüber serbischen Behörden zu vertreten. "Der VLÖ empfiehlt potenziellen Antragstellern, sich mit einer Anwaltskanzlei in Serbien in Verbindung zu setzen und verweist zu diesem Zweck auf die nachfolgende Aufstellung. Zum Teil sehen die Gesetze einen kostenlosen Rechtsbeistand und die Befreiung von Verfahrenskosten vor", so Reimann abschließend.
Wichtige Informationen zum serbischen Entschädigungsgesetz
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Rückfragehinweis: VLÖ, Haus der Heimat, Ing. Norbert Kapeller, Steingasse 25, A-1030 Wien
T: +43/(0)1/7185905; M: +43/(0)664/3520305; E: norbert.kapeller@vloe.at