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Haus der Heimat, Wien

Donauschwäbische Arbeitsgemeinschaft in Österreich (DAG)

Gründung und Geschichte der DAG

Die Schwierigkeiten der ersten Nachkriegsjahre machten deutlich, dass sich die Heimatvertriebenen in Österreich gezwungen sahen, ihr Schicksal selbst in die Hand zu nehmen und sich im Inneren zu festigen. Das eigene Engagement war wichtig, da die österreichische  Bundesregierung bis zu Beginn der 1950er Jahre den Heimatvertriebenen gegenüber eine sehr restriktive Politik verfolgte, die vornehmlich arbeitsmarktpolitisch orientiert war und nach folgendem Grundsatz funktionierte: Derjenige, der ohne große Ansprüche und Forderungen arbeiten wollte, ohne den Einheimischen einen Arbeitsplatz wegzunehmen, und Österreich nicht zu Lasten fiel, durfte bleiben, diejenigen aber, die für den österreichischen Arbeitsmarkt unbrauchbar waren, sollten nach Deutschland abgeschoben werden. Diese Haltung wurde aber auch in anderen Ländern praktiziert. Ausländische Kommissionen suchten sich in den österreichischen Baracken die Gesunden und Arbeitsfähigen aus. Das Linzer Volksblatt nahm sich in der Ausgabe vom 1. April 1949 dieser Thematik an und schrieb das nieder, was sich die österreichische Politik als Lösung vorstellte:


Einen weiteren Unruheherd bildet die zweite Gruppe, die der Volksdeutschen. (...) Als ihr künftiges Heimatland ist Deutschland ausersehen, während sie nach Österreich nur umgesiedelt wurden und hier Ausländer sind. Ein großer Teil von ihnen ist tatsächlich arbeitsam und anstellig. Aber je mehr sich die österreichischen Verhältnisse konsolidieren und je mehr Kriegsgefangene zurückgekehrt sind, desto mehr zeigt sich, dass der österreichische Arbeitsmarkt für diese Massen nicht aufnahmefähig ist. Der österreichische Arbeitnehmer wird durch die Anwesenheit dieser DP bedroht und das Inlandsarbeiterschutzgesetz, das mit Sicherheit zu erwarten ist, wird drauf Rücksicht nehmen. Für den weitaus größeren Rest verlangen wir den baldigsten Abtransport, und zwar in Familiengruppen, da Österreich beim besten Willen kein Altersasyl werden kann.


Diese von menschlicher Härte und wenig Nächstenliebe gekennzeichnete Vorgangsweise rief die Kirchen auf den Plan. Am 16. Mai 1949 richtete der Wiener Erzbischof Kardinal Innitzer im Namen der österreichischen Bischöfe ein Schreiben an die österreichische Bundesregierung, in dem „mit Besorgnis“ auf die unsichere arbeitsrechtliche Lage der volksdeutschen Heimatvertriebenen „nunmehr vier Jahre nach Beendigung des unseligen zweiten Weltkrieges“ aufmerksam gemacht wurde. Die Kirche forderte, dass die Heimatvertriebenen „mit ihren Familien nicht mehr länger ein sklavenähnliches Dasein führen müssen, sondern durch gerechte Entlohnung und entsprechende Unterbringung menschenwürdig behandelt werden.“ Es musste endlich etwas geschehen! Die führenden Männer und Frauen der Donauschwaben waren sich einig, dass es so nicht weiter gehen konnte. Sollte eine Einbürgerung in Österreich nicht möglich sein, dann blieb immer noch die Auswanderung. Bereits Innitzer hatte diese Alternative in Innsbruck angesprochen und von der Bundesregierung verlangt, das Notwendige zu unternehmen, damit die Volksdeutschen „in eine neue endgültige Heimat auswandern“ können.21


Die Gründungsversammlung der Donauschwäbischen Arbeitsgemeinschaft (DAG) fand am 13. August 1949 in Salzburg im Hotel Europa statt. Zu den Teilnehmern der Versammlung zählten die donauschwäbischen Ausschüsse bei den Volksdeutschen Zentralberatungsstellen in Graz, Linz, Salzburg und Wien, die Fürsorgestellen für das Flüchtlingswesen beider christlichen Kirchen aus sechs Bundesländern, die donauschwäbischen Landsmannschaften aus Wien und Graz, die donauschwäbischen Akademikerverbände aus Graz, Salzburg und Linz, die redaktionelle Leitung des donauschwäbischen Wochenblattes Neuland sowie als Vertreter der Donauschwaben in den USA und ihrer Hilfsorganisation (American Aid Society), Nick Pesch. Das Amt des Vorsitzenden übernahm Hans Schreckeis.


Die Agenden der Geschäftsführung lagen in den Händen von Adalbert Karl Gauß, dem späteren Chefredakteur des Neuland. Bereits ein Jahr später übertrug der Hauptausschuss der DAG das Amt des Vorsitzenden an Georg Goldschmid, dem im Dezember 1950 Valentin Reimann in dieser Funktion folgte.


Die Aufgaben und Ziele der Donauschwäbischen Arbeitsgemeinschaft (DAG) konzentrieren sich nach den Satzungen aus dem Jahr 1952 auf die Vertretung der in Österreich lebenden Donauschwaben gegenüber allen staatlichen und internationalen Behörden, sowie allen privaten Organisationen und Gesellschaften. Sie unterstützt die zuständigen staatlichen und privaten Stellen in allen Angelegenheiten, die die Betreuung der heimatvertriebenen Donauschwaben in allen rechtlichen, kulturellen, konfessionellen, sozialen und wirtschaftlichen Belangen betreffen. Die DAG unterstützt alle Maßnahmen der volksdeutschen Heimatvertriebenen zur Besserung ihrer Lage auf Grund der Selbsthilfe.



21 Schreiben Erzbischof Wien vom 16. Mai 1949, Zl. 2180-PrM/49 (Bundesministerium für Inneres Zl. 83.141/49)





Hans Schreckeis

Valentin Reimann

Die Satzungen der DAG

Weiterführende Links:


Die ersten Schritte auf dem Wege zur Gleichstellung

Staatsbürgerschaft und Staatsvertrag

Weg aus Österreich oder „Raus aus den Lagern“

Der deutsche Lastenausgleich und der Weg zum Kreuznacher Abkommen

Festigung und Neubeginn

Das neue Europa entsteht