Die 1951 geregelte Gleichstellung der volksdeutschen Heimatvertriebenen mit den Inländern am Arbeitsmarkt setzte einen Prozess in Gang, der bis in die 1960er Jahre anhielt und dafür verantwortlich war, dass sich die Gleichstellung auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens verwirklichen konnte. Wichtige Voraussetzungen dafür waren die Verankerung von volksdeutschen Vertretern in den österreichischen Interessensverbänden und die Gründung von volksdeutschen Einrichtungen innerhalb der österreichischen Parteien. Auf sozialdemokratischer Seite war es die 1950 ins Leben gerufene Interessensgemeinschaft Volksdeutscher Heimatvertriebener (IVH), der Sebastian Werni vorstand. Werni war auch Mitglied des volksdeutschen Beirats und konnte in dieser Funktion auf die SPÖ und den ÖGB positiv im Interesse der Heimatvertriebenen einwirken. So trug etwa die Bereitschaft des ÖGB, die Gleichstellung der volksdeutschen Arbeitnehmer zu empfehlen, die Handschrift Wernis. Auf Seiten der ÖVP war es Erwin Machunze, der das Vertriebenenreferat der ÖVP leitete und als Abgeordneter zum österreichischen Nationalrat die Volksdeutschen auf parlamentarischer Ebene vertrat und an vorderster Stelle die gesetzlichen Maßnahmen zu deren Gleichstellung und Eingliederung mitbestimmte.
Weniger Bedeutung kam einer von der KPÖ initiierten Einrichtung für fortschrittliche Volksdeutsche zu, weil sie eine ideologische Positionierung einnahm, auf deren Ebene eine Verständigung mit der ganz großen Mehrheit der Heimatvertriebenen nicht möglich war. Ab der Mitte der 1950er Jahre erhielten die Volksdeutschen mit dem Verband der Unabhängigen (VdU), der Vorläuferin der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ), einen weiteren starken Fürsprecher im österreichischen Parlament. Der VdU machte vornehmlich in Form parlamentarischer Anfragen auf die volksdeutschen Problemfelder aufmerksam.