Eine definitive Lösung der Staatsbürgerschaftsfrage bot das vom österreichischen Nationalrat am 2. Juli 1954 verabschiedete und nach Prüfung durch den Bundesrat und den Alliierten Rat am 5. August in Kraft getretene Optionsgesetz. Durch das Optionsgesetz konnten jetzt die volksdeutschen Heimatvertriebenen die österreichische Staatsbürgerschaft durch eine einfache Loyalitätserklärung erwerben, in der sie versicherten, dass sie der österreichischen Republik künftig als getreue Staatsbürger angehören wollen. Das Optionsgesetz bildete den Abschluss einer nicht geradlinig verlaufenden Entwicklung, die mit dem Marshall-Plan eingesetzt hatte. Damals begann mit ausländischer Hilfe der Wiederaufbau der österreichischen Wirtschaft. Österreich brauchte dazu fleißige Hände und erkannte trotz aller Eingliederungsschwierigkeiten das Potential der volksdeutschen Heimatvertriebenen. Innenminister Helmer antwortete am 6. Februar 1954 auf eine parlamentarische Anfrage zum Optionsgesetz, das damals noch als Entwurf zur Behandlung dem Parlament vorlag. Helmer sprach sich für eine Einbürgerung mittels einfacher Erklärung aus und rechtfertigte diese Option unter Hinweis auf die gesellschaftliche Stellung der Betroffenen:
Seit der Vertreibung der Volksdeutschen aus ihrer Heimat sind nunmehr fast neun Jahre verstrichen. Viele Volksdeutsche haben in Österreich wieder ihre zweite Heimat gefunden und gehen hier rechtschaffen ihrem Erwerbe nach. Diese Tatsachen scheinen mir genügend Grund zu sein, den Volksdeutschen, die die österreichische Staatsbürgerschaft erlangen wollen, den Erwerb der Staatsbürgerschaft auf einem leichteren als dem bisherigen Weg zu ermöglichen.49
Mit dem Optionsgesetz trennte sich die österreichische Bundesregierung auch von zwei Argumenten, die bis dahin eine erfolgreiche Einbürgerung unter Hinweis auf den noch ausständigen Staatsvertrag verhindert hatten. Die Bundesregierung fühlte sich nämlich in der Beurteilung der volksdeutschen Frage an zwei Dokumente gebunden. Das erste war das Potsdamer Protokoll, das Deutschland als Zielland für die Volksdeutschen nannte, das zweite das Protokollabkommen mit den Alliierten, in dem die Kompetenz für die Flüchtlinge nach dem Krieg den Alliierten zugeschrieben worden war. Österreich hätte, so die Ansicht der Politik von damals, gar nicht anders handeln können! Erst mit der Genehmigung des Optionsgesetzes durch den Kontrollrat der Alliierten fühlte sich Österreich von den Verpflichtungen beider Dokumente entbunden.
49 Erwin Machunze. Vom Rechtlosen zum Gleichberechtigten. Die Flüchtlings- und Vertriebenenfrage im Wiener Parlament. Bd. III. Die VII. Gesetzgebungsperiode (1953-1956). Salzburg 1977, S. 215.