Die Vertreter des Donauschwäbischen Weltdachverbandes aus Deutschland, Österreich, Ungarn, Kroatien, Jugoslawien, USA, Kanada, Argentinien, Brasilien und Australien stellen fest, dass die Beschlüsse des AVNOJ-Präsidiums in den Republiken Slowenien, Kroatien und Jugoslawien immer noch Gültigkeit haben. Im Hinblick auf die friedvolle Koexistenz der europäischen Völker in einer erweiterten Europäischen Union verlangen und fordern wir:
- den Anspruch auf völkerrechtliche Anerkennung des erlittenen Unrechts in den Jahren 1944-1948,
- die Dringlichkeit der Aufhebung der Beschlüsse des AVNOJ-Präsidiums, die dem Genozid der Donauschwaben als Grundlage dienten,
- den Anspruch auf die rechtliche und darüber hinaus auf eine moralische Wiedergutmachung,
- die Forderung nach raschen Verhandlungen über Restitution und Vermögensfragen unter Einbeziehung des Donauschwäbischen Weltdachverbandes,
- volle Wahrung der verfassungsmäßig garantierten Minderheitenrechte auf Kultur, Religion, Sprache und Bildung für alle im ehemaligen donauschwäbischen Heimatgebiet verbliebenen deutschsprachigen Volksgruppen.
Subotica, am 10. Mai 2002