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Haus der Heimat, Wien

Donauschwäbische Arbeitsgemeinschaft in Österreich (DAG)

UNRRA und IRO: Keine Hilfe für die Volksdeutschen!

Die UNRRA (United Nations Relief and Rehabilitation Administration) war bereits im November 1943 in Atlantic City gegründet worden. Sie betreute nach dem Krieg Flüchtlinge, die als Staatsbürger den alliierten Nationen angehörten oder Staatsangehörige eines der vom NS-Regime besetzten Länder waren.12


Die UNRRA hatte ihren Sitz in Washington DC, verfügte in London über ein Regionalamt und war eine multilaterale Organisation von 44 Staaten, die sich in ihrer Arbeit auf die materielle Unterstützung von Flüchtlingen festlegte. Im September 1944 war auf der zweiten Konferenz in Montreal vereinbart worden, dass die UNRRA auch die Repatriierungen der DPs aus Deutschland und Österreich übernehmen sollte. In der Frage deutscher Flüchtlinge hatte es bereits zu Beginn der Gründung der UNRRA eine Kontroverse zwischen den USA und England gegeben.


Während London den Empfängerkreis für das Hilfsprogramm der UNRRA möglichst breit definierte, sprach sich die USA dafür aus, Flüchtlinge mit deutscher Volkszugehörigkeit darin nicht zu berücksichtigen. Washington konnte sich letzten Endes durchsetzen, was für die Heimatvertriebenen weitreichende negative Konsequenzen zur Folge hatte: Sie blieben von den internationalen Hilfsprogrammen der UNRRA ausgeschlossen.

Im August 1945 nahm die UNRRA ihre Tätigkeit in Österreich mit Sitz in Salzburg auf. Sie fasste am 22. August 1945 den Entschluss, die Arbeit österreichischer Einrichtungen mit Hilfs- und Wiederaufbauprogrammen zu unterstützen, „wenn die entsprechenden Stellen, die die verwaltungsmäßige Kontrolle über dieses Land ausüben, eine entsprechende Einladung ergehen lassen und Übereinstimmung mit ihnen hergestellt ist.13


Im Dezember 1945 und Anfang 1946 suchte der Alliierte Rat bei der UNRRA um Hilfslieferungen für die österreichische Bevölkerung an. Ab Januar 1946 liefen die Verhandlungen mit der UNRRA unter Beteiligung der österreichischen Bundesregierung. Am 30. März 1946 konnte mit Genehmigung des Alliierten Rates ein Übereinkommen zwischen Wien und der UNRRA erreicht werden. Die UNRRA, die ihre Tätigkeit von Salzburg nach Wien ins Bundeskanzleramt verlegt hatte, koordinierte ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Unterstützung der österreichischen Bevölkerung. Die österreichische Bundesregierung verpflichtete sich im Gegenzug, die „Zahlungen an das Personal und die Kosten von Miete, Lagerzins, Verkehrsspesen, Transportspesen und Ausgaben für öffentliche Dienste innerhalb des Landes”14, die der UNRRA entstehen, zu übernehmen. Was aber geschah mit den Volksdeutschen? Ihre Betreuung lag in den Händen der österreichischen Bundesregierung, die sich mit dieser Verpflichtung schwer tat.


12 Brunhilde Scheuringer, 30 Jahre danach. Die Eingliederung der volksdeutschen Flüchtlinge und Vertriebenen in Österreich. in: Abhandlungen zu Flüchtlingsfragen. Bd. VIII. Hrsg. v. Theodor Veiter. Wien 1983.

13 Yvonne von Stedingk, Die Organisation des Flüchtlingswesens in Österreich seit dem Zweiten Weltkrieg. Treatises on refugee problems. in: Abhandlungen zu Flüchtlingsfragen. Bd.VI. Wien 1979, S. 45.

14 Ebenda, S. 48.




Die Volksdeutschen waren von der Hilfe der Alliierten ausgeschlossen

Der Marshall-Plan war die Voraussetzung für die Integration der Volksdeutschen

Weiterführende Links:


Vernichtung und Völkermord

Arbeits- und Vernichtungslager

Was tun mit den Flüchtlingen?

Lösung: Repatriierung

UNRRA und IRO

Einbürgerung: Ja oder Nein?

Und man brauchte sie doch

Zentralberatungs-stelle der Volksdeutschen

Der Anfang nochmals im Überblick


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