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Haus der Heimat, Wien

Donauschwäbische Arbeitsgemeinschaft in Österreich (DAG)

Keine weiteren Entschädigungsverhandlungen für Heimatvertriebene

Der wohl profundeste Kenner der Diskussionen zum Lastenausgleich war Valentin Reimann, der bei zahlreichen Gesprächen in Wien oder in Bonn den Standpunkt der DAG vertrat und sich über Jahre hinweg für eine gerechte Behandlung der Heimatvertriebenen in Österreich einsetzte. Hier soll zumindest in Auszügen einem Vortrag Platz geboten werden, den Reimann zum Thema „Vermögensentschädigung der Heimatvertriebenen und Umsiedler in Österreich“ hielt und darin über die Entschädigungsdebatte in Deutschland und Österreich sprach: Es ist eigentlich falsch, wenn wir von einer Vermögensentschädigung sprechen, den alle die Zuwendungen, die den Heimatvertriebenen und Umsiedlern seitens Deutschland und Österreich gewährt wurden, und auch solche, die in Zukunft noch gewährt werden, sind keine Entschädigung für das in der alten Heimat verloren gegangene Vermögen. Es sind dies Zuwendungen, die gegeben wurden bzw. noch gegeben werden, um die materielle Eingliederung unserer Menschen zu erleichtern und zu ermöglichen oder solche, mit denen der Lebensabend der alten Menschen erträglich gestaltet werden kann. Eine Vermögensentschädigung kann nur von denen verlangt werden, die unser Vermögen geraubt haben und diese Entschädigungsansprüche werden wir zum gegebenen Zeitpunkt geltend machen müssen. Unsere in Westdeutschland lebenden Landsleute haben im Rahmen des deutschen Lastenausgleichs erhebliche Zuwendungen erhalten. Auch wir, die wir in Österreich eine neue Heimat gefunden haben, streben eine lastenausgleichsähnliche Entschädigung an. Wir werden alle uns zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen und so lange kämpfen, bis uns unser diesbezügliches Recht zuteil wird, und wir endlich in den Genuss einer lastenausgleichsähnlichen Entschädigung gelangen.


Das Kreuznacher Abkommen sieht vor, dass die BRD sich mit erneuten Zuschüssen an Österreich beteiligen wird, sofern Österreich seine Leistungen auch auf jene Vermögensschäden erstreckt, die bisher unberücksichtigt geblieben sind. Von deutscher Seite wird hierzu erklärt, dass es kaum einem Zweifel unterliegt, dass die BRD trotz gegenwärtigen Finanzschwierigkeiten zu dieser Zusage stehen wird. Sie wird allenfalls ein festes prozentuelles aufbringendes Verhältnis fordern. Die Initiative zur Realisierung des Artikels 5 muss, wie auch der Wortlaut des Kreuznacher Abkommens besagt, von Österreich ausgehen.


Bundeskanzler Klaus hat zugesagt, dass er die erforderlichen diesbezüglichen Schritte einleiten wird.62 Heute wissen wir, dass Österreich die von Deutschland verlangten finanziellen Leistungen, die Bonn als Grundbedingung für weitere Zuwendungen an die Heimatvertriebenen anführte, bis heute nicht erbracht hat, weshalb auch Deutschland keine weiteren Zahlungen mehr leistete. Damit werden den Heimatvertriebenen bis heute Entschädigungsleistungen vorenthalten, die ihnen eigentlich nach vertraglicher Vereinbarung weiterhin zustehen!


Als Deutschlands Bundeskanzler Willy Brandt 1972 zu einem Staatsbesuch nach Österreich kam, verfasste die DAG als Mitautorin ein Memorandum zum Thema „Vermögensentschädigungen der in Österreich lebenden rund 300.000 Heimatvertriebenen“, in dem man sich bei der Forderung nach neuen Verhandlungen zur Erweiterung des Bad Kreuznacher Vertrages:



Einer der politischen Größen im Tauziehen um den Lastenausgleich war Österreichs ehemaliger Bundeskanzler Bruno Kreisky. Kreisky war bestens über die Verhandlungen mit Bonn informiert und kannte die Argumente der DAG in Sachen Lastenausgleich sehr genau. Warum aber kam es in Österreich nicht zur Einrichtung eines mit Deutschland vergleichbaren Lastenausgleichs? Kreisky erklärte dazu in einem Interview, dass man der österreichischen Bevölkerung einen Lastenausgleich nicht hätte zumuten können: Die Republik Österreich hat, solange sie als selbständiger Staat bestand, weder Krieg geführt, noch Menschen vertrieben oder zur Umsiedlung gezwungen. Die Bevölkerung hätte es daher nicht verstanden, wenn ihr als Wiedergutmachung für die von ihr nicht verschuldeten Ereignisse ein Lastenausgleich auferlegt worden wäre.


Kreisky gab auch zu, dass Österreich ein Drittel der Mittel aus dem Kreuznacher Abkommen zur „anteilmäßige(n) Refundierung von Zahlungen, die aufgrund der österreichischen Sozialgesetze den Vertriebenen bereits zugute gekommen waren“, zurückbehalten hatte.64 Das österreichische Finanzministerium holte sich also möglichst viel von dem zurück, was man zuvor für die Heimatvertriebenen ausgegeben hatte.


Einer kritischen Beurteilung muss in dieser Causa auch das Verhalten der österreichischen Politik bei den Verhandlungen mit Bonn unterzogen werden. In den Protokollen der DAG finden sich an zahlreichen Stellen österreichische Zusagen, die Agenden der DAG und der Heimatvertriebenen mit Nachdruck in Deutschland vertreten zu wollen. Wie sah die Sache aber wirklich aus? Wie groß war das Engagement österreichischer Politiker wirklich, wenn es um die Interessen der Volksdeutschen in Österreich ging? Im Kabinettsprotokoll der deutschen Bundesregierung von 1957 geht hervor, dass sich das deutsche Finanzministerium mit Schreiben vom 15. Mai 1957 ganz klar gegen eine Einbeziehung der Volksdeutschen in Österreich in den deutschen Lastenausgleich aussprach. Bonn wollte „dem österreichischen Staat die Sorge um seine 500.000 Vertriebenen nicht abnehmen.“ In Wien wusste man das und ließ die Heimatvertriebenen wohl aus wahltaktischen Gründen im Glauben, in dieser Angelegenheit Vermögensverhandlungen mit der deutschen Bundesregierung zu führen. Im deutschen Kabinettsprotokoll findet sich dazu ein Vermerk, der klar macht, was damals wirklich Sache war: Die Österreicher legen Wert darauf, wenigstens sagen zu können, ein informatorisches Gespräch über diese Frage stünde mit Deutschland bevor.65


Heute wissen wir, dass Bonn nie ernsthaft die Absicht hegte, mit Wien Gespräche über eine Einbeziehung der österreichischen Volksdeutschen in den Lastenausgleich zu führen. Auch die Verhandlungen zum Kreuznacher Abkommen durften nicht ganz uneigennützig geführt worden sein, erhoffte man sich doch, zumindest einen Teil des Geldes, das man für die Heimatvertrieben ausgab, zurück zu bekommen. Eine solche Absicht bestand auch an einer zweiten Stelle! So meinte etwa Kreisky zu einer allfälligen finanziellen Beteiligung Deutschlands an dem am 1. Januar 1977 erlassenen Aushilfegesetz66, dass dies „lediglich dem Finanzminister zugute käme.“67



62 Referat Valentin Reimann, undatiert und Beilage zum Protokoll der Ausschusssitzung DAG vom 12. Mai 1962.

63 Ein Vierteljahrhundert Donauschwäbische Arbeitsgemeinschaft in Österreich 1949-1974. in: Donauschwäbische Beiträge. Bd. 62. Wien 1974, S. 65.


64 Adalbert Karl Gauß, Wege und Irrwege in Rot-Weiß-Rot. Umsiedler, Flüchtlinge, Heimatvertriebene und Neubürger in Österreich. in: Donauschwäbische Beiträge. Bd. 73. Salzburg 1979, S. 14-18.


65 Die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung 1957. Bd. 10..München 2000, S. 280-281.

66 Dabei handelte es sich in Österreich um eine einmalige Aushilfe für Alte und Kranke, die auch von den Heimatvertriebenen beansprucht werden konnte.

67 Adalbert Karl Gauß, Wege und Irrwege in Rot-Weiß-Rot, S. 17.



Streitpunkt Lastenausgleich: Bundeskanzler Julius Raab (links) mit dem deutschen Außenminister Heinrich von Brentano (rechts) im Disput beim Wiener Opernball

DI Reimann und der ehem. kroatische Nationalratspräsident Vladimir Seks.

DI Reimann und Sandor Egeresi

Weiterführende Links:


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Staatsbürgerschaft und Staatsvertrag

Weg aus Österreich oder „Raus aus den Lagern“

Festigung und Neubeginn

Das neue Europa entsteht